Guido Strack

Guido Strack

„Am Ende bleibt dem Whistleblower gar nichts mehr.“

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19.05.2009, Köln. Guido Strack hat eine Menge zu tun. Der Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks berät Menschen, die auf der Arbeit Fragwürdiges und Unrechtes entdeckt haben und nicht wissen, wie sie mit diesem Wissen umgehen sollen. Sein Thema kennt Strack nicht nur von der juristischen Warte, sondern auch aus eigenem Erleben. Zu seinem eigenen Fall bei der EU-Kommission in Luxemburg mag der pensionierte Beamte aber nichts erzählen – aus rechtlichen Gründen. Konkret wird er trotzdem gern.

Herr Strack, Whistleblower machen Missstände in den Firmen publik, in denen sie arbeiten. Petzen und verraten – das tut man aber doch nicht. Was unterscheidet einen Whistleblower von einem Denunzianten?

Guido Strack: Die Definitionen sind ziemlich unklar. Typisch für einen Denunzianten ist, dass er sich mit den Mächtigen arrangiert, um deren Unterstützung dabei zu erhalten, um einen anderen auszustechen. Während Whistleblower oft auch Dinge ansprechen, die den Mächtigen unbequem sind. Whistleblower sind zudem diejenigen, die gutgläubig auf Dinge hinweisen, um ein Einschreiten und ein Abstellen von Missständen zu erreichen. Bei denjenigen, die bewusst unwahre Tatsachen behaupten oder einfach nur ins Blaue hinein Dinge behaupten, ist der Begriff Denunziant angebracht, das sind keine Whistleblower. Doch Nestbeschmutzer und Denunziant sind übliche Beschimpfungen für Whistleblower, um sie in die Ecke der Bösen zu stellen und dafür zu sorgen, dass ihnen kein Gehör geschenkt wird.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ich arbeite in einer Lebensmittelfirma, entdecke in einem Kühlraum Etiketten, das kommt mir merkwürdig vor, ich denke, sie wurden umgeklebt. Was kann ich da tun?

Das kommt darauf an, wie viel Vertrauen Sie zu Ihrem Unternehmen haben. Es gibt ja heutzutage kaum noch ein Unternehmen, das nicht Hochglanzbroschüren und Statements veröffentlicht hat, in dem es sich für Compliance und die Einhaltung von Gesetzen ausspricht. Einige haben auch Hinweisgebersysteme geschaffen, in denen man sich dann direkt oder über einen externen Ombudsmann an das Unternehmen wenden und auf solche Missstände hinweisen kann. Bevor man diese Systeme nutzt, sollte man sich genau anschauen, wie die Praxis aussieht. Eine andere Möglichkeit wäre, beim Betriebsrat nachzufragen, ob da schon etwas bekannt geworden ist.

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